Auszug aus unseren allgem. Geschäftsbedingungen sowie allgem. technische Bemerkungen
Bestellung von Ware
Für eine reibungslose Auftragsabwicklung ist es unumgänglich, dass die Ware bei uns frühzeitig telefonisch oder schriftlich bestellt wird.
Hierfür steht Ihnen unser Verkaufsbüro von
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.00 bis 17.30 Uhr
sowie am Samstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Verfügung.
Bei Warenabholung für Dritte, bitten wir um Vorlage einer schriftlichen Abholanweisung bzw. Abholberechtigung des Rechnungsempfängers.
Verladezeiten
Unsere Verladezeiten sind n
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
sowie am Samstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Werkseitige Anlieferung der Ware
Für Lieferungen frei Baustelle, wurden die Frachtkosten laut GNT/FT errechnet. Baustellenanfahrt sowie Entladeplatz müssen mit 40 to Zügen verkehrssicher erreichbar sein. Die Entladung muss unmittelbar nach Ankunft des Fahrzeuges erfolgen. Bei jeglicher Anlieferung ist für Entlade- bzw. Standzeit, je Abladestelle ein Zeitaufwand von bis zu einer Stunde abgegolten. Für jede weitere angebrochene halbe Stunde behalten wir uns vor 35,– € zu berechnen. Bei Entladung eines Fahrzeuges mit Bordkran benötigt der Fahrzeugführer mindestens eine Hilfsperson, die bauseits gestellt werden muss, sofern gesonderte Abladebedingungen wie absetzen der Ware auf Decke der Balkonplatte etc., erwünscht sind. Ob eine Baustelle befahrbar ist bzw. die Ladung an den bauseits gewünschten Platz abgeladen werden kann, liegt grundsätzlich im Ermessen des LKW-Fahrers. Zusätzliche und bauseits vorliegende Wünsche die nicht in unserem Angebot/Auftragsbestätigung aufgeführt sind, werden wir Ihnen nach Aufwand gesondert in Rechnung stellen. Sämtliche Steine sind mit einem Kopfstahlband gebündelt und werden je nach Wunsch mit Kranwagen oder auf Paletten angeliefert.
Palettenkosten
Unsere Waren werden generell nur auf DB-Paletten oder Knobel-Werkspaletten ausgeliefert. Diese Paletten werden mit 10,– €/Stück berechnet und nach Rückgabe im einwandfreien Zustand wieder mit 9,– €/Stück vergütet. Für Palettenrückholungen durch eines unserer Fahrzeuge berechnen wir bei extra Anfahrt eine Pauschale von 15,– €.
Kranentladegebühr
Für Kranentladung berechnen wir 10,– €/to. Für das Umladen von Anhänger auf Motorwagen berechnen wir pauschal 45,– €. Wurde die Kranentladung bei der Bestellung in Auftrag gegeben, wird diese auch dann berechnet, wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wird.
Mindermengenfrachtpauschale
Bei Bestellungen unter 6 Paletten, zur werkseitigen Anlieferung der Ware direkt auf die Baustelle berechnen wir einen Mindermengenfrachtzuschlag von 45,– €. Ausgenommen hiervon sind einmalige Restladungen.
Versetzwerkzeuge
Auf Wunsch erhalten sie von uns Versetzwerkzeuge zur rationellen Arbeitserleichterung. Die mitgelieferten Geräte wie Versetzhilfen, Verlegehilfen, Spalthilfen bleiben unser Eigentum und müssen in einwandfreiem Zustand in unser Werk zurückgebracht werden. Die Leihgebühr der einzelnen Geräte können in unserem Verkauf erfragt werden.
Güteschutz
Unsere Produkte werden entsprechend der DIN Vorschriften gefertigt, sind gütegeschützt und werden in regelmäßigen Abständen durch eine staatlich anerkannte Prüfanstalt überwacht.
Transportschäden, Fehlmengen, Falschlieferungen
Offene Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind sofort anzuzeigen und auf dem Lieferschein vor Abnahme der Ware festzuhalten. Beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden.
Waren-Rücknahme
Eine Warenrücknahme ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Angebrochene Pakete können nicht zurückgenommen werden. Für Wiedereinlagerung stellen wir 20 % des Warenwertes in Rechnung.
Zahlungsbedingungen
Zahlung innerhalb 10 Tage unter Abzug von 2% Skonto.
Zahlung innerhalb 30 Tage rein netto.
Frachten, Abladekosten und Paletten sind rein netto, ohne Abzug.